AGB
Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Mit dem Betreten der Maxiland werden die Regeln anerkannt. Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten das Maxiland erkennen Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung des Maxilandes an.
1. Allgemeines
1.1 Die jeweils gültige Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse oder unseren Informationsblätter sowie unserer Homepage zu entnehmen. Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.
1.2 Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Betriebes sind zu beachten. Eintrittserlöse werden nicht rückerstattet.
1.3 Kundendaten, die der Betreiber erhält (z. B. durch Geburtstagsanmeldungen),
werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d. h. es erfolgt eine rein
interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.
1.4 Fotografieren und Filmen ist in unserer Halle ist erlaubt. Fremde Personen dürfen
nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke
und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung
durch den Betreiber.
1.5 Die Benutzung von Garderobe und der Aufbewahrungsgsfächer geschehen auf eigenes Risiko. Der Inhalt der Schränke und der Aufbewahrungsfächer wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossen Behältnissen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden an der Kasse (1 Woche) aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
1.6 Die Benutzung der Parkplätze und der Fahrradabstellplatz der erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewehren. Im Falle von Abhandenkommen von Gegenstände oder Sachen wird keine Haftung übernommen.
2. Videoüberwachung
2.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomie Bereich videoüberwacht wird. Die Aufzeichnungen zu Dokumentation und Beweiszwecken verwendet werden kann.
2.2 Unbefugter Eintritt oder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und wir erheben
eine Bearbeitungsgebühr von € 100,-.
3. Aufsichtspflicht
3.1 Der Betreiber übernimmt keine Aufsichts- bzw. Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den erwachsenen Aufsichtspersonen und auch im Falle der Übertragung der Betreuung an eine Tagesmutter .Bei geschlossenen Gruppen (Kinderhortengruppen, Schulklassen, Verein,
Geburtstaggesellschaften . etc.) ist die jeweilige Aufsichtsperson für die Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsordnung verantwortlich.
3.2 Kinder unter 7 Jahren können die Halle nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen besuchen. Kinder ab 7 Jahren dürfen nach Vorlage
einer Haftungsausschlusserklärung, die von einem aufsichtspflichtigen
Erwachsenen unterschrieben wurde, die Halle ohne Begleitung eines
Erwachsenen besuchen. (Haftungsausschlusserklärung muss immer dabei sein)
3.3 Wir machen die Aufsichtspersonen darauf aufmerksam. Ihr Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Ist Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind nicht für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für Ihre Kinder.
4.Unfallmeldung
4.1 Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder einem Unfall ist das Team berechtigt erst den Notarzt zu rufen und dann die Aufsichtsperson zu informieren.
4.2 Grundsätzlich ist jeder Unfall oder Verletzung einer Person im Spielpark dem Betreiber bzw. dessen Personal sofort und taggleich zu melden und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Nachträgliche Anmeldung von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.
5. Bekleidung
5.1 Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist das Tragen von (Stopper-)Socken
oder auch Gymnastikschläppchen Pflicht .Ein Barfußgang Ist nicht gestattet. (Socken können Sie bei Bedarf an der Kasse preiswert erwerben)
5.2 Das Tragen von Körperschmuck, Ohrringe, Uhren, Haarspangen und Klammern ist während des Spiels auf den Spielgeräten grundsätzlich nicht gestattet
5.3 Es wird bequeme Kleidung empfohlen.(Sportsachen)
6. Benutzung der Spielgeräte
6.1 Das gemeinsame Spielen erfordert erhöhte Rücksichtnahme auf andere
Besucher, insbesondere auf kleinere Kinder.
6.2 Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Begrenzungen, Regeln
und Verbote sind zu beachten. Die Benutzung ist je nach Beschlagenheit
auch Erwachsenen bis 90 kg gestattet.
6.3 Klettern auf die Wände, an Netzen und Umrandungen ist nicht gestattet.
6.4 Die Trampoline dürfen nur von je einer Person pro Sprungtuch benutzt werden.
Saltos, Überschläge sowie das Springen von Feld zu Feld sind nicht erlaubt. (Verletzungsgefahr ist zu hoch)
6.5 Die E-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen
und einem Kleinkind besetzt werden.
6.6 Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der E- Karts als Boxautos und das
Anschieben der E-Karts bei laufendem Motor ist streng verboten. Das Fahren
ist nur im Uhrzeigersinn gestattet.
6.6 Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende
Kinder über 4 Jahre dürfen vom Betreiber oder seinen Mitarbeitern
aus dem Bereich verwiesen werden.
6.7 Utensilien für Soccerfeld, Tischtennis, Airhockey können
gegen Pfand ausgeliehen werden und müssen vor Verlassen der Halle wieder
zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung muss gegebenenfalls
Ersatz geleistet werden.
6.8 im gesamten Spielbereich darf kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich nehmen (dies gilt z.B. auch für Geburtstagsgeschenk)
7. Speisen und Getränke / Rauchen
7.1 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. (Ausnahme – eine Geburtstagstorte für Geburtstagskind darf mitgebracht werden)
7.2 Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich. Die Mitnahme in den
Spielbereich ist streng verboten.
7.3 Wir behalten uns vor, einen erhöhten Reinigungsaufwand, der durch Missachtung der Regeln entsteht, dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
7.4 Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. (ist Ausgeschildert)
8. Verhalten / Beschädigungen
8.1 Wenn Besucher bei der Benutzung aller Einrichtungen der Halle, wie z.B. der
Spiel- und Sportgeräte, Sprunganlagen, Rutschen oder sanitären Einrichtungen
durch eigene Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schaden verursachen
oder anderen Gästen Schaden zufügen, haften sie für diesen. Wir möchten
Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung des Verursachers hinzuziehen können.
8.2 Schlechtes Benehmen, stark Alkoholisierte Personen, rücksichtsloses Verhalten oder ein Verstoß gegen unsere Regeln, werden nicht toleriert. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet in einem solchen Fall diese Personen abzumahnen und im Wiederholungsfall entweder zeitweise ein Spielverbot zu erteilen oder in besonders gravierenden Fällen, ein dauerhaftes Hausverbot
auszusprechen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
8.3 Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte
entstehen oder den Verlust von Gegenständen innerhalb der Maxiland
wird keine Haftung übernommen.
9. Kapazitätsgrenze / Zutrittsbeschränkung / Garderobe
9.1 Um die Sicherheit der Benutzer bestmöglich zu gewährleisten, wurde maximale Besucherzahl festgelegt. Wird diese überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
9.2 Wir behalten uns vor, Personen den Zutritt zu verwehren:
– wenn ihre Zulassung zum Hallenbesuch bedenklich erkennbar ist z.B. stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Rauschmittel / Drogen erscheint
– wenn Erwachsene ohne Begleitung von Kindern sind
– wenn bereits ein Hausverbot ausgesprochen wurde
– wenn diese ansteckende Krankheiten oder offene Wunden haben.
9.3 Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes
Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus
geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber
keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,- EUR erhoben.
10. Videoüberwachung
10.1 Das Maxiland wird zur Erhöhung der Sicherheit durch Videokameras überwacht.
Mit dem Betreten der Halle stimmt jede Person der Kameraüberwachung zu.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand: Maxiland Indoorspielpark,64347 Griesheim, April 2017